Die Betongüte der Elemente ist in der Regel ein C 40/50. Der Aufbeton auf der Baustelle ist in der Regel ein C 25/30. Die Platten haben eine planebene Untersicht; im Gegensatz dazu ist die Oberseite der Platten aufgerauht um eine bessere Verbindung mit dem Aufbeton zu erzielen.
Als Bewehrung kommen Stabstahl der Güte Bst 550 und Gitterträger zur Sicherung des Verbundes mit dem Ortbeton zum Einsatz. Die Hauptbewehrung wird an den Plattenenden aufgekröpft, um über die Stahlabschaler hinausgeführt werden zu können.
Die Gitterträger werden in der Regel im Abstand von 60 cm in die Platte einbetoniert und haben mehrere Funktionen:
- Herstellen einer ausreichenden Steifigkeit der Elemente für den Montagezustand und das Einbringen des Ortbetons
- Verbesserung des Verbundes zwischen dem Beton der Fertigteile und der Ortbetonschichte
- Mitwirken der Diagonalen des Gitterträgers als Schubbewehrung
- Mitwirkung der Untergurte als Biegezugbewehrung
In der Regel werden die Elemente einachsig gespannt. Die laut Statik erforderliche untere Biegebewehrung wird in den Elementen verlegt, wobei die Untergurte der Gitterträger angerechnet werden. Die Kontinuität der Decke als Platte oder Scheibe wird durch den bewehrten Aufbeton erreicht. Die statisch erforderliche Querbewehrung kann vollständig im Aufbeton oder in den Fertigteilen verlegt werden. Im zweiten Fall ist eine fugenübergreifende Stoßbewehrung im Aufbeton vorzusehen.
Eine Durchlaufwirkung der Decken kann durch Anordnung von obenliegender Stützbewehrung im Aufbeton erreicht werden. Eine für zweiachsiges Tragverhalten erforderliche Biegequerbewehrung wird ebenfalls im Aufbeton mit Abstandhaltern auf den Platten verlegt.
Im Bauzustand müssen die Elemente unterstellt werden. Die zulässige Entfernung dieser Unterstellung ist von der Anzahl und Art der Gitterträger, der Dicke und Betongüte der Elemente sowie der Gesamtdeckenstärke abhängig. In der Regel wird auf der sicheren Seite liegend eine Unterstellweite von 1,50 m vorgeschrieben. Die Bemessung und konstruktive Ausführung der Fertigteile erfolgt nach den einschlägigen ÖNORMEN (B 4700; B 4705; B 3360…). |